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Stimmzettel

Insgesamt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen wurden in Deutschland zur Europawahl 2024 zugelassen. Auf dem Stimmzettel sind jeweils die ersten 10 Kandidierenden der jeweiligen Parteien aufgeführt. Man wählt jedoch keine einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten, sondern entscheidet sich für eine Partei und setzt dort sein Kreuz.

Da die CDU in allen sechzehn Bundesländern mit einer jeweils eigenen Landesliste antritt, gibt es demnach 16 unterschiedliche Stimmzettel. Der Musterstimmzettel von Niedersachsen steht hier zur Ansicht zur Verfügung:

Musterstimmzettel

Jeder Wähler hat eine Stimme und darf folglich auch nur ein Kreuz auf den Stimmzettel setzen. Mit dieser einen Stimme wählt man eine Partei oder eine politische Vereinigung. Man wählt keine Kandidaten, sondern eine sogenannte Wahlliste, die vorher von den Parteien auf Parteitagen festgelegt wurde. Wer die meisten Stimmen erhalten hat, steht auf Listenplatz 1 der Wahlliste und ist Spitzenkandidatin oder Spitzenkandidat, der Zweitplatzierte steht auf Listenplatz 2 und so weiter. Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste ist fest und ändert sich nicht.

Die Reihenfolge der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen auf dem Stimmzettel richtet sich nach derem Ergebnis bei der letzten Europawahl im jeweiligen Bundesland. Anschließend folgen die Parteien, alphabetisch gelistet, die 2019 nicht angetreten waren oder keine Abgeordnete im aktuellen Europaparlament stellen konnten. Ob sich die Wahlliste von Bundesland zu Bundesland unterscheidet oder für die gesamte Bundesrepublik gilt, entscheiden die Parteien dabei selbst. So stellen beispielsweise nur die Unionsparteien CDU und CSU keine Bundesliste, sondern Landeslisten für jedes Bundesland auf. Aufgelistet werden jeweils die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber einer Partei.