Groß Oesingen | Schönewörde | Ummern | Wagenhoff | Wahrenholz | Wesendorf

Geteilt in Gopelschnitt; vorne in Gold zwei grüne Eichenblätter, hinten in Silber ein rotes Bauernhaus, unten in Grün eine blaue, von silbernen Steinen eingefasste Quelle.

Begründung:

Der noch heute fließende Herzogsbrunnen südlich von Ummern bezeichnet die Stätte, an der Herzog Georg-Wilhelm von Lüneburg-Celle im 17. Jahrhundert aus Dankbarkeit für gewährte menschliche Nothilfe den Bauern der Dörfer Ummern und Pollhöfen die jährliche Zahlung des „Zehnten“ erlassen hatte. Aus diesem geschichtlichen Ereignis wählte die Gemeinde Ummern die Darstellung des von Feldsteinen begrenzten Herzogsbrunnen in der Heide zum Wappenzeichen.
Die zahlreichen alten Fachwerkhäuser der Gemeinde sind von besonders vielen hohen Eichen umgeben, darauf deuten die zwei Eichenblätter, die auch gleichzeitig auf die ehemaligen zwei selbständigen Gemeinden hinweisen sollen; der goldene Grund gilt für die Kornfelder der Umgebung.
Das Fachwerkhaus steht für die zahlreichen alte Höfe des Ortes.

Das Wappen der Gemeinde Ummern wurde am 26.02. 1981 durch den Landkreis Gifhorn genehmigt.