Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Samtgemeinde Wesendorf einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Samtgemeinde Wesendorf für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
- persönlich,
- online oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Verkürzte Fristen auch bei der Briefwahl
im Zeitraum vom 13. Januar bis 2. Februar 2025 erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungen. Zu diesem Zeitpunkt stehen die Stimmzettel jedoch noch nicht zur Verfügung. Der Druck der Stimmzettel kann erst erfolgen, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und die Landeswahlausschüsse sowie der Bundeswahlausschuss bis spätestens 30. Januar 2025 über etwaige Beschwerden entschieden haben. Danach wird die Produktion und Auslieferung der Stimmzettel einige Tage in Anspruch nehmen. Wir planen daher, die Briefwahl ab der 6. Kalenderwoche (3. bis 7. Februar 2025) zu ermöglichen.
Sie können Ihren Briefwahlantrag jedoch bereits jetzt einreichen, indem Sie:
- die ausgefüllte Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten einwerfen,
- den Antrag persönlich bei uns abgeben oder
- Ihren Briefwahlantrag online unter https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=3151038 stellen.
Die Bearbeitung und Zusendung der Unterlagen beginnt ab Anfang Februar.