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Schiedsamtswesen

Beschreibung

Schlichten statt richten oder Schiedspersonen sind keine Schiedsrichter, sind zutreffend kurze Aussagen, die im Zusammenhang mit dem Schiedsamt stehen.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Für die Schiedspersonen besteht Amtsverschwiegenheit und Unparteilichkeit.

Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder Bagatellfällen zu denen es beim täglichen Miteinander manchmal kommen kann, bei denen es den Beteiligten mitunter schwer fällt sich zu einigen, wendet man sich an seine Schiedsperson. Die Schiedsperson versucht zu schlichten und klärt strittige Fragen um eine gütliche Einigung zu erzielen, die es den Parteien ermöglicht sich im Anschluss des Schiedsmannverfahrens weiterhin auf gleicher Augenhöhe zu begegnen.

Aufgaben

Mit dem Schiedswesen steht in Niedersachsen ein einfach zu handhabendes und kostengünstiges Angebot zur außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung. Das Aufgabenfeld umfasst Schlichtungsverfahren im Straf- und im Zivilrecht.

Zu beachten ist die obligatorische (verpflichtende) außergerichtliche Schlichtung, die seit dem 01.01.2010, vor der Erhebung einer Klage bei Amtsgericht, ein "Schiedsmannverfahren“ vorschreibt.
Die obligatorische Streitschlichtung findet statt bei

  • Nachbarstreitigkeiten,
  • Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre und
  • Ansprüchen nach Abschnitt 3 des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr).

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter

Schiedsbereich

Das Gebiet der Samtgemeinde Wesendorf stellt den Schiedsmannbezirk der Samtgemeinde Wesendorf da.

Schiedspersonen

Im Schiedsmannbezirk der Samtgemeinde Wesendorf gibt es ein Schiedsamt mit einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson.

Schiedsmann: Ferdinand Strathausen, Bremer Weg 4, 29369 Ummern, Tel. 0 50 83 / 911 984
Stellv. Schiedsfrau: Ute Heußner-Strauß, Amselweg 20, 29396 Schönewörde, Tel. 0 58 35 / 967 1468

Sollten Sie an weiterreichenden Informationen interessiert sein, können Sie diese auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) unter www.schiedsamt.de aufrufen.