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Zuschuss für Schwimmkurse

Kinder- und Jugendliche aus der Samtgemeinde Wesendorf, die das Schwimmen erlernen möchten, können sich freuen!

Ab sofort kann bei der Jugendförderung einmalig ein Zuschuss in Höhe von 50,00 € für Anfänger-Schwimmkurse beantragt werden. Bei den Anfänger-Schwimmkursen muss es sich um Schwimmkurse handeln, die die Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ oder „Bronze“ (Freischwimmer) zum Ziel haben. Es werden ausschließlich Schwimmkurse bezuschusst, die von Schwimmbädern oder anerkannten Schwimmschulen durchgeführt wurden.

Der Antrag kann bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Kurs absolviert worden ist, gestellt werden. Er gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in der Samtgemeinde Wesendorf wohnen, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. 

Hier finden sie den Antrag und die Einwilligung zur Datenverarbeitung:

Antrag Schwimmkurs-Zuschuss 

sowie die geltenden Richtlinien: 

Richtlinien Schwimmkurs-Zuschuss

Der Antrag muss, zusammen mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung, der Quittung über die Kursgebühr und ggf. einer Kopie des Schwimmabzeichens, vollständig ausgefüllt sein und entweder per Post (alte Heerstraße 20, 29392 Wesendorf) , persönlich oder per Mail an jugendfoerderung@sg-wesendorf.de, eingereicht werden.