Auftragsbekanntmachung - ex ante Transparenz:
Gem. § 20 Abs. 4 VOB/A ist vorgesehen, dass im Vorfeld über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen im Baubereich mit einem Auftragswert über 25.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Sinne einer transparenten Vergabe zu informieren ist.