Groß Oesingen | Schönewörde | Ummern | Wagenhoff | Wahrenholz | Wesendorf

Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

VOB/A EU

Bekanntmachung Offener und nicht offener Verfahren sowie Teilnahmewettbewerben

Die Verfahrensvorschriften für Bauvergaben oberhalb des Schwellenwertes sind in der VOB/A, 2. Abschnitt geregelt.

Der Schwellenwert liegt derzeit bei einem Gesamtauftragswert in Höhe von 5.538.000 € netto und ändert sich alle zwei Jahre. Die nächste Anpassung erfolgt voraussichtlich zum 01.01.2026.

 

Samtgemeinde Wesendorf

Gemeinde Groß Oesingen

Gemeinde Schönewörde

Gemeinde Ummern

Gemeinde Wagenhoff

Gemeinde Wahrenholz

Gemeinde Wesendorf