Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
VOB/A EU
Bekanntmachung Offener und nicht offener Verfahren sowie Teilnahmewettbewerben
Die Verfahrensvorschriften für Bauvergaben oberhalb des Schwellenwertes sind in der VOB/A, 2. Abschnitt geregelt.
Der Schwellenwert liegt derzeit bei einem Gesamtauftragswert in Höhe von 5.538.000 € netto und ändert sich alle zwei Jahre. Die nächste Anpassung erfolgt voraussichtlich zum 01.01.2026.