VgV - Bekanntmachung Offener und nicht offener Verfahren sowie Teilnahmewettbewerben
Die Verfahrensvorschriften für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb des Schwellenwertes sind in der VgV geregelt.
Der Schwellenwert liegt derzeit bei einem Gesamtauftragswert in Höhe von 221.000 € netto und ändert sich alle zwei Jahre. Die nächste Anpassung erfolgt voraussichtlich zum 01.01.2026.