Der Wahlsonntag
am 09. Juni 2024
Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Wahlberechtigte sollten die Wahlbenachrichtigung in den Wahlraum mitnehmen sowie den Personalausweis oder Reisepass bereithalten.
Nach Betreten des Wahlraums zeigt man die Wahlbenachrichtigung vor und der Wahlvorstand prüft zunächst, ob die Wählerin bzw. der Wähler in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob eventuell ein Zurückweisungsgrund vorliegt. Ist alles in Ordnung, erhält der Wähler einen Stimmzettel.
Nur in der Wahlkabine darf gewählt werden. Der Stimmzettel muss vor dem Verlassen der Wahlkabine so gefaltet sein, dass nicht erkennbar ist, wie man gewählt hat. Dann kann der Stimmzettel eingeworfen werden.
Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand einbehalten.
Kann ich trotz beantragter Briefwahlunterlagen im Wahllokal wählen?
Ja, bitte bringen Sie hierfür den Wahlschein (liegt Ihren Briefwahlunterlagen bei) und einen Lichtbildausweis in den Wahlraum mit.