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Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Samtgemeinde Wesendorf einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Kreises oder der kreisfreien Stadt wählen.

 

Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Samtgemeinde Wesendorf für die Europawahl am 09. Juni 2024 in der Zeit vom 06. Mai bis zum 07. Juni 2024

  • persönlich,
  • online oder
  • schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.
  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.