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Wichtige Hinweise zur Bundestagswahl 2025: Verkürzte Fristen bei der Briefwahl


Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist die Briefwahl eine Alternative zur Stimmabgabe im Wahllokal. Doch Achtung: Der Zeitraum dafür ist dieses Jahr deutlich verkürzt.

Der Start der Briefwahl ist erst zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 möglich. Grund dafür sind die verkürzten organisatorischen Fristen bei einer vorgezogenen Wahl. Außerdem haben sich die Postlaufzeiten verlängert: Briefe innerhalb Deutschlands benötigen nun bis zu drei Tage, internationale Sendungen können bis zu zehn Tage dauern. Daher bleibt nur ein begrenztes Zeitfenster, um die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen, auszufüllen und zurückzusenden.

Damit eure Stimme zählt, müssen die Wahlbriefe spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025 um 18 Uhr, beim Landkreis Gifhorn eingegangen sein. Die Verantwortung dafür liegt bei den Wählerinnen und Wählern.

Um Verzögerungen zu vermeiden, solltet ihr die Unterlagen so früh wie möglich beantragen und direkt nach Erhalt zurücksenden. Eine Alternative ist die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder das direkte wählen im Wahlamt. Dort könnt ihr den Wahlbrief auch direkt bis den Freitag vor der Wahl, den 21. Februar 2025, 12:00 Uhr, abgeben und die Postwege komplett umgehen.

Wenn ihr euch trotz beantragter Briefwahl entscheidet, im Wahllokal zu wählen, ist dies ebenfalls möglich. Bringt dafür euren Wahlschein und einen Ausweis mit.

Denkt daran: Eure Stimme zählt nur, wenn der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Nutzt die Möglichkeiten, informiert euch frühzeitig und setzt ein Zeichen für unsere Demokratie!