UVgO - Bekanntmachung Öffentlicher Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerben
Samtgemeinde Wesendorf
Die Verfahrensvorschriften für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des Schwellenwertes in Höhe von 221.000 € netto sind in der UVgO geregelt.
Gemäß §27 Abs. 1 UVgO teilt der Auftraggeber seine Absicht, im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung, einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, in einer Auftragsbekanntmachung mit.
Aufträge, die im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden dürfen, müssen nicht durch Auftragsbekanntmachung veröffentlicht werden.