UVgO - Bekanntmachung Öffentlicher Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerben
Gemeinde Ummern
Gemäß § 30 Abs. 1 der UVgO informiert der Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettberwerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,00 € auf einer seiner Internetseiten oder auf Internetportalen.