ex post Transparenz - Samtgemeinde Wesendorf
Bauleistungen:
Gem. §20 Abs.3 VOB/A und §3 Abs.3 NWertVO bzw. §18 Abs.3 EU VOB/A ist nach Zuschlagerteilung für Aufträge über 25.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die Dauer von sechs Monaten zu informieren.
Liefer- und Dienstleistungen:
Gem. §30 Abs.1 UVgO bzw. §39 Abs. 1 VgV ist nach Zuschlagerteilung für Aufträge über 25.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die Dauer von drei Monaten zu informieren.