ex post Transparenz - Gemeinde Wahrenholz
Durchgeführte Auftragsvergaben - ex post Transparenz:
Gemäß § 20 (3) VOB/A ist vorgesehen, dass nach Zuschlagerteilung bei Beschränkter Ausschreibung mit einem Auftragswert über 25.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) und zusätzlich bei Vergaben nach der VOB/A bei Freihändigen Vergaben mit einem Auftragswert über 15.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Sinne einer transparenten Vergabe zu informieren ist.