Dabei muss es sich um Schwimmkurse handeln, die die Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ oder „Bronze“ (Freischwimmer) zum Ziel haben.
Der Antrag kann bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Kurs absolviert worden ist, gestellt werden. Er gilt für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in der Samtgemeinde Wesendorf wohnen, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Auf unserer Hompage „www.wesendorf.de“ finden Sie unter dem Reiter Familie/Jugendförderung den auszufüllenden Antrag, sowie die dazugehörigen Richtlinien. Alternativ ist der Antrag in Papierform auch in unserem Bürgeramt erhältlich.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Niemes unter der Telefonnummer 05376/899-58 oder per Mail an jugendfoerderung(at)sg-wesendorf.de.